zertifizierte Energieausweisrechner
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Warum zertifizieren?

Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

  • die Erstellung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie
  • die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen in
  • unabhängiger Weise durch qualifizierte und/ oder zugelassene Fachleute erfolgt,

die entweder

  • selbstständig oder
  • bei Behörden oder
  • privaten Stellen

angestellt sein können.

Die Zulassung der Fachleute erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Fachkenntnis.

Die Mitgliedstaaten machen der Öffentlichkeit Informationen über die Ausbildung und Zulassung zugänglich.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass entweder

  • regelmäßig aktualisierte Listen qualifizierter und/oder zugelassener Fachleute oder
  • regelmäßig aktualisierte Listen zugelassener Unternehmen,

die die Dienste dieser Fachleute anbieten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

energieausweisprofi
Arge Stiba Holding Schulungs GmbH