Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG), LGBl Nr 59/1995,
idF LGBl Nr 83/2013
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 2012,
mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden
(Steiermärkische Bautechnikverordnung 2012 - StBTV 2012), LGBl Nr 120/2012
Anforderungen an Schutzräume.
StmkBauG
§ 83
Verpflichtung zur Errichtung eines Anschlusses an eine Abgasanlage für jede Wohnung (Notkamin).
StmkBauG
§ 85
Punkt 2.1.4 (Aufzugspflicht) gilt nicht bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die vor dem 1. Mai 2011 genehmigt wurden bzw als rechtmäßiger Bestand anzusehen sind.
StBTV § 1
Abs 3 Z 1
Die Bestimmungen des in Pkt 8.1 der OIB-Richtlinie 4 zitierten Punktes 5.6 (Allgemein zugängliche Nutzräume bei Wohnbauten) der ÖNORM B 1600 sind in der Steiermark nicht anzuwenden.
StBTV § 1
Abs 3 Z 2
Klarstellung, dass die Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile auch für Zubauten gelten.
StBTV § 1
Abs 2 Z 1