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Baurecht & Rechtsvorschriften Steiermark

Rechtsvorschriften, mit denen die harmonisierten bautechnischen
Vorschriften umgesetzt wurden

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG), LGBl Nr 59/1995,
idF LGBl Nr 83/2013

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 2012,
mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden
(Steiermärkische Bautechnikverordnung 2012 - StBTV 2012), LGBl Nr 120/2012

Abweichende und ergänzende Regelungen

OIB-Richtlinie 3

Generell

Anforderungen an Schutzräume.

StmkBauG
§ 83

Pkt 5

Verpflichtung zur Errichtung eines Anschlusses an eine Abgasanlage für jede Wohnung (Notkamin).

StmkBauG
§ 85

OIB-Richtlinie 4

Pkt 2.1.4

Punkt 2.1.4 (Aufzugspflicht) gilt nicht bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die vor dem 1. Mai 2011 genehmigt wurden bzw als rechtmäßiger Bestand anzusehen sind.

StBTV § 1
Abs 3 Z 1

Pkt 8.1

Die Bestimmungen des in Pkt 8.1 der OIB-Richtlinie 4 zitierten Punktes 5.6 (Allgemein zugängliche Nutzräume bei Wohnbauten) der ÖNORM B 1600 sind in der Steiermark nicht anzuwenden.

StBTV § 1
Abs 3 Z 2

OIB-Richtlinie 6

Pkt 10

Klarstellung, dass die Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile auch für Zubauten gelten.

StBTV § 1
Abs 2 Z 1

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